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§ 15 DHMG — Name, Sitz und Rechtsform

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Unter dem Namen „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ wird mit Inkrafttreten dieses Gesetzes in Trägerschaft der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ eine unselbständige Stiftung des öffentlichen Rechts in Berlin errichtet.