Gesetze / DG Bank-Umwandlungsgesetz

DGBankUmwG

§ 7 Aufsichtsrat

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DGBankUmwG/7#abs-1 (1) Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der Aktiengesellschaft sind die Mitglieder des Verwaltungsrats der Deutschen Genossenschaftsbank. Ihre Amtszeit endet mit der Wahl des Aufsichtsrats durch die nach § 8 einzuberufende Hauptversammlung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DGBankUmwG/7#abs-2 (2) Die § 95 bis 103 Abs. 1 bis 3 und 5, § 104 des Aktiengesetzes und das Mitbestimmungsgesetz finden auf den ersten Aufsichtsrat keine Anwendung.

§ 6 § 8