Gesetze / Digitale-Dienste-Gesetz
DDG§ 4 Zulassungsfreiheit
Stand: 14.05.2024
Das Anbieten von digitalen Diensten ist im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 4 DDG →
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