Gesetze / Differenzbetragsanpassungsverordnung
DBAV§ 2 Überprüfung
Stand: 22.03.2023
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz überprüft die Anpassung der Berechnung der Differenzbeträge regelmäßig in einem zeitlichen Abstand von drei Monaten, erstmals spätestens zum 15. Juni 2023.