Gesetze / Ausführungsgesetz zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag
DöKVAG§ 29 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/D%C3%B6KVAG/29#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 25 gleichzeitig mit dem Vertrag vom 25. Mai 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich auf dem Gebiet des Konkurs- und Vergleichs-(Ausgleichs-)rechts in Kraft. Der Tag dieses Inkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/D%C3%B6KVAG/29#abs-2 (2) § 25 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.