Gesetze / Coronavirus-Testverordnung
TestV§ 4a (weggefallen)
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 34
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Köln, 19.06.2024 – 112 KLs 8/23
- VG Frankfurt am Main, 29.05.2024 – 5 L 2707/23.F, 8 B 1188/24Zitiert von 7
- VG Regensburg, 13.10.2025 – RO 5 K 23.2100Zitiert von 2
- VG Würzburg, 12.12.2022 – W 8 S 22.1790
- VG Augsburg, 10.03.2022 – Au 9 S 22.434Zitiert von 1
- BSG, 19.06.2023 – B 6 SF 1/23 RSozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Streitigkeiten über Abrechnungen nach der Coronavirus-Testverordnung - Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs - Ermächtigungsgrundlage und CoronaTestV 2021-10 - überwiegend infektionsschutzrechtlicher Charakter - Vergütungsabrechnung und -zahlung durch KÄVen - Handlung außerhalb des vertragsärztlichen Sicherstellungsauftrags - Leistungserbringer - Finanzierung der TestungenZitiert von 35
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 11.05.2026 – 29 K 1788/24Zitiert von 1
- VG München, 10.11.2025 – M 26a K 24.76Zitiert von 2
- VG Berlin, 30.10.2025 – 41 L 388/25Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4a TestV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 4a TestV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.