Gesetze / Coronavirus-Testverordnung
TestV§ 2 (weggefallen)
Stand: 01.01.2025
Für § 2 TestV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 2 TestV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 19.06.2023 – B 6 SF 1/23 RSozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Streitigkeiten über Abrechnungen nach der Coronavirus-Testverordnung - Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs - Ermächtigungsgrundlage und CoronaTestV 2021-10 - überwiegend infektionsschutzrechtlicher Charakter - Vergütungsabrechnung und -zahlung durch KÄVen - Handlung außerhalb des vertragsärztlichen Sicherstellungsauftrags - Leistungserbringer - Finanzierung der TestungenZitiert von 36
- VG Frankfurt am Main, 29.05.2024 – 5 L 2707/23.F, 8 B 1188/24Zitiert von 7
- VG Aachen, 09.04.2021 – 7 L 214/21Zitiert von 1
- BVerwG, 21.03.2024 – 3 B 12/23Rechtsweg für Streitigkeiten über Abrechnungen nach der Coronavirus-TestverordnungZitiert von 37
- VG Wiesbaden, 21.05.2025 – 7 L 2016/24.WIZitiert von 5
- VG Münster, 11.03.2024 – 5 K 1988/23Zitiert von 8
Zuletzt entschieden
- VG Münster, 11.03.2024 – 5 K 1987/23Zitiert von 9
- VG Augsburg, 10.03.2022 – Au 9 S 22.434Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2021 – OVG 11 S 51/21Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 TestV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.