Gesetze / Zweite Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgungwährend der durch das Coronavirus SARS-CoV-2verursachten Pandemie
CoronaPflegeVVerlV 2§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/CoronaPflegeVVerlV%202/2#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/CoronaPflegeVVerlV%202/2#abs-2 (2) Die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie vom 28. Juni 2021 (BAnz AT 30.06.2021 V2) tritt mit Ablauf des 30. September 2021 außer Kraft.