Gesetze / Coronavirus-Impfverordnung
CoronaImpfV§ 8 Großhandelsvergütung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/CoronaImpfV%202021-09/8?asof=2021-12-21#abs-1 (1) Für den im Zusammenhang mit der Abgabe von Impfstoffen durch den Großhandel an Apotheken entstehenden Aufwand, insbesondere für den Transport, die Konfektionierung und die Organisation, erhält der Großhändler eine Vergütung je an die Apotheke abgegebener Durchstechflasche in Höhe von 7,45 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/CoronaImpfV%202021-09/8?asof=2021-12-21#abs-2 (2) Für die Abgabe von durch den Großhandel selbst beschafftem Impfbesteck und -zubehör an Apotheken erhält der Großhändler zusätzlich eine Vergütung in Höhe von 3,72 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebener Durchstechflasche.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/CoronaImpfV%202021-09/8?asof=2021-12-21#abs-3 (3) Die Vergütung nach den Absätzen 1 und 2 wird von den Apotheken unter Angabe der BUND-Pharmazentralnummer für den Großhandel nach § 10 abgerechnet.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/CoronaImpfV%202021-09/8?asof=2021-12-21#abs-4 (4) Für den im Zusammenhang mit der Abgabe von Impfstoffen durch von den Ländern beauftragte Großhändler an von den Ländern mitgeteilte Lieferorte entstehenden Aufwand, insbesondere für den Transport, die Konfektionierung und die Organisation, erhält der Großhändler eine Vergütung in Höhe von 7,45 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebener Durchstechflasche.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/CoronaImpfV%202021-09/8?asof=2021-12-21#abs-5 (5) Für die Abgabe von selbst beschafftem Impfbesteck und -zubehör durch von den Ländern beauftragte Großhändler an von den Ländern mitgeteilte Lieferorte erhält der Großhändler eine Vergütung in Höhe von 3,72 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebener Durchstechflasche.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/CoronaImpfV%202021-09/8?asof=2021-12-21#abs-6 (6) Die Vergütung nach den Absätzen 4 und 5 wird nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 durch das jeweilige Land abgerechnet.