Gesetze / Coronavirus-Einreiseverordnung CoronaEinreiseV 2021-09 § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund11 Fassungen Historische Fassung — Stand 30.09.2022 bis 10.01.2023. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 30. September 2021 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Januar 2023 außer Kraft.