Gesetze / SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Corona-ArbSchV 2021-07

§ 1 Ziel und Anwendungsbereich

Bund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Corona-ArbSchV%202021-07/1?asof=2021-07-01#abs-1 (1) Diese Verordnung dient dem Ziel, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Corona-ArbSchV%202021-07/1?asof=2021-07-01#abs-2 (2) Die Arbeitsschutzverordnungen gemäß § 18 Absatz 1 und 2 des Arbeitsschutzgesetzes und abweichende Vorschriften der Länder zum Infektionsschutz, insbesondere im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern, sowie weitergehende Vorschriften der Länder und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel bleiben unberührt.

→§ 2