Gesetze / Conterganstiftungsgesetz
ContStifG§ 9 Verwendung der Mittel
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 9 ContStifG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BVerwG, 09.07.2025 – 5 C 2.24Verpflichtung zur Neubescheidung eines Antrags auf Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz wegen fehlerhafter Beteiligung der in § 16 Abs. 2 ContStiftG vorgesehenen Kommission; Beweismaßstab bezüglich des Zusammenhangs zwischen Thalidomideinnahme der Mutter und Fehlbildung des KindesZitiert von 5
- OVG NRW, 15.04.2021 – 16 B 484/21
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die Stiftungszwecke verwendet werden.