Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack ChemBioLackAusbV 2009 § 2 Ausbildungsdauer Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2020. Zur aktuellen Fassung → Die Ausbildung dauert drei Jahre und sechs Monate.