Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack
ChemBioLackAusbV 2009§ 25 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Stand: 01.08.2020
Für § 25 ChemBioLackAusbV 2009 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.