Gesetze / Gesetz zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container
CSCGArt 11
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/CSCG/11#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/CSCG/11#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel VIII für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/CSCG/11#abs-3 (3) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, den Wortlaut des Übereinkommens und der Anlagen in der jeweils gültigen Fassung bekanntzumachen.
Änderungsverlauf
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14.09.1994 Ausfertigung
§ 11 geändert durch Artikel 12 Abs. 2 des Gesetzes vom 14. September 1994 (BGBl. I 2325)
BGBl. 1994 I S. 2325
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.