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CRR

Art 504 Von staatlichen Stellen im Notfall gezeichnete Kapitalinstrumente

Stand: 02.10.2026

Die Kommission erstattet bis zum 31. Dezember 2016 nach Konsultation der EBA dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht, ob die Behandlung nach Artikel 31 geändert werden oder wegfallen muss, und legt entsprechende Vorschläge vor.

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