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CRR

Art 428e Netting von besicherten Kreditvergaben und Kapitalmarkttransaktionen

Stand: 02.10.2026

Aktiva und Verbindlichkeiten aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften mit ein und derselben Gegenpartei werden auf Nettobasis berechnet, sofern diese Aktiva und Verbindlichkeiten die in Artikel 429b Absatz 4 festgelegten Nettingbedingungen erfüllen.

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