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Art 38 Abzug von der künftigen Rentabilität abhängiger latenter Steueransprüche

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/CRR/38#abs-1 (1) Die Institute ermitteln den in Abzug zu bringenden Betrag der von der künftigen Rentabilität abhängigen latenten Steueransprüche gemäß diesem Artikel.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/CRR/38#abs-2 (2) Der Betrag der von der künftigen Rentabilität abhängigen latenten Steueransprüche wird nicht um den Betrag der verbundenen latenten Steuerschulden des Instituts verringert, es sei denn, die in Absatz 3 festgelegten Bedingungen sind erfüllt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/CRR/38#abs-3 (3) Der Betrag der von der künftigen Rentabilität abhängigen latenten Steueransprüche kann um den Betrag der verbundenen latenten Steuerschulden des Instituts verringert werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

a) das Institut hat nach dem maßgebenden einzelstaatlichen Recht ein einklagbares Recht zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden;

b) die latenten Steueransprüche und verbundenen latenten Steuerschulden beziehen sich auf Steuern, die von derselben Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt erhoben werden.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/CRR/38#abs-4 (4) Verbundene latente Steuerschulden des Instituts, die zu Zwecken des Absatzes 3 genutzt werden, dürfen keine latenten Steuerschulden einschließen, die den in Abzug zu bringenden Betrag der immateriellen Vermögenswerte oder der Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage verringern.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/CRR/38#abs-5 (5) Der in Absatz 4 genannte Betrag der verbundenen latenten Steuerschulden wird zwischen folgenden Posten aufgeteilt:

a) von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren und gemäß Artikel 48 Absatz 1 nicht abgezogen werden,

b) alle anderen von der künftigen Rentabilität abhängigen latenten Steueransprüche.

Die Institute weisen die verbundenen latenten Steuerschulden entsprechend dem jeweiligen Anteil, den die unter den Buchstaben a und b genannten Posten darstellen, den von der künftigen Rentabilität abhängigen latenten Steueransprüchen zu.

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