Gesetze / COVID-19-Arbeitszeitverordnung COVID-19-ArbZV § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund Historische Fassung — Stand 21.04.2020 bis 01.08.2020. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Juli 2020 außer Kraft.