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§ 7 COVID-19-ArbZV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

COVID-19-Arbeitszeitverordnung

Historische Fassung: Stand 21.04.2020 bis 01.08.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Juli 2020 außer Kraft.