Gesetze / Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten und zur Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage
CO2KostAufG§ 12 Inkrafttreten
Stand: 01.01.2023
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.