Gesetze / CO2KostAufG · BGBl I 2022, 2154

Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten und zur Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage

17 Normen · ausgefertigt 05.12.2022 · letzte Änderung 29.07.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  2. § 1 Zweck des Gesetzes
  3. § 2 Anwendungsbereich
  4. Abschnitt 2 · Informationspflicht bei der Lieferung von Brennstoffen oder Wärme
  5. § 3 Informationspflicht bei der Lieferung von Brennstoffen oder Wärme
  6. § 3a Grundsatz
  7. § 4 Maßgeblicher Zertifikatepreis
  8. Abschnitt 3 · Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten und Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage
  9. § 5 Aufteilung der Kohlendioxidkosten bei Wohngebäuden
  10. § 5a Kostenverteilung bei Einbau und Betrieb einer Heizungsanlage gemäß § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes in Bestandsgebäuden
  11. § 5b Kostenverteilung bei Einbau und Betrieb einer Heizungsanlage nach § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes in Neubauten
  12. § 5c Evaluierung
  13. § 5d Härtefall bei Betrieb einer Heizungsanlage gemäß § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes
  14. § 6 Begrenzung der Umlagefähigkeit; Erstattungsanspruch des Mieters
  15. § 7 Abrechnung des auf den Mieter entfallenden Anteils an den Kohlendioxidkosten und den Kosten für verpflichtend anteilig zu nutzende Brennstoffe nach § 43 Absatz 1 des Gebäudemodernisierungsgesetzes und den Netzentgelten
  16. § 8 Aufteilung der Kohlendioxidkosten und Erstattungsanspruch bei Nichtwohngebäuden
  17. Abschnitt 4 · Begleitregelungen
  18. § 9 Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen
  19. Abschnitt 5 · Evaluierung
  20. § 10 Erfahrungsbericht
  21. Abschnitt 6 · Übergangs- und Schlussvorschriften
  22. § 11 Übergangsregelungen
  23. § 12 Inkrafttreten
  24. Anlage (zu den §§ 5 bis 7) Einstufung der Gebäude oder der Wohnungen bei Wohngebäuden

Änderungsverlauf

  1. 29.07.2026 — 11 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 3a und 7 weitere neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.