Gesetze / CO2KostAufG · BGBl I 2022, 2154
Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten und zur Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage
17 Normen · ausgefertigt 05.12.2022 · letzte Änderung 29.07.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck des Gesetzes
- § 2 Anwendungsbereich
- Abschnitt 2 · Informationspflicht bei der Lieferung von Brennstoffen oder Wärme
- § 3 Informationspflicht bei der Lieferung von Brennstoffen oder Wärme
- § 3a Grundsatz
- § 4 Maßgeblicher Zertifikatepreis
- Abschnitt 3 · Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten und Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage
- § 5 Aufteilung der Kohlendioxidkosten bei Wohngebäuden
- § 5a Kostenverteilung bei Einbau und Betrieb einer Heizungsanlage gemäß § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes in Bestandsgebäuden
- § 5b Kostenverteilung bei Einbau und Betrieb einer Heizungsanlage nach § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes in Neubauten
- § 5c Evaluierung
- § 5d Härtefall bei Betrieb einer Heizungsanlage gemäß § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes
- § 6 Begrenzung der Umlagefähigkeit; Erstattungsanspruch des Mieters
- § 7 Abrechnung des auf den Mieter entfallenden Anteils an den Kohlendioxidkosten und den Kosten für verpflichtend anteilig zu nutzende Brennstoffe nach § 43 Absatz 1 des Gebäudemodernisierungsgesetzes und den Netzentgelten
- § 8 Aufteilung der Kohlendioxidkosten und Erstattungsanspruch bei Nichtwohngebäuden
- Abschnitt 4 · Begleitregelungen
- § 9 Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen
- Abschnitt 5 · Evaluierung
- § 10 Erfahrungsbericht
- Abschnitt 6 · Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 11 Übergangsregelungen
- § 12 Inkrafttreten
- Anlage (zu den §§ 5 bis 7) Einstufung der Gebäude oder der Wohnungen bei Wohngebäuden
Änderungsverlauf
- 29.07.2026 — 11 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 3a und 7 weitere neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.