Gesetze / Bild-und-Ton-Medienproduktionsmeister-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung
BuTMedienMstrBAProFV§ 5 Prüfungsbereich „Führung“
Stand: 28.09.2023
Im Prüfungsbereich „Führung“ hat die zu prüfende Person die Fähigkeiten nachzuweisen, den Personalbedarf zu ermitteln, den Personaleinsatz entsprechend den betrieblichen und rechtlichen Anforderungen sicherzustellen und eine systematische Personalentwicklung durchzuführen. Dazu gehören die Fähigkeit, Führungsaufgaben wahrzunehmen und feste wie freie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu verantwortlichem Handeln hinzuführen, ihre Entwicklungspotenziale einzuschätzen, Qualifizierungsziele festzulegen sowie das Erreichen dieser Ziele durch zielgerichtete Maßnahmen sicherzustellen. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: