Gesetze / Brexit-Übergangsgesetz
BrexitÜG§ 4 Inkrafttreten
Stand: 13.03.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Brexit%C3%9CG/4#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in Kraft tritt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Brexit%C3%9CG/4#abs-2 (2) Das Auswärtige Amt gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.