Gesetze / Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen
BodSchVereinhG§ 3
Stand: 02.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.