Gesetze / Bodenschätzungsgesetz
BodSchätzG§ 7 Vergleichsstücke
Stand: 10.06.2019
In jeder Gemarkung sind für die wichtigsten und besonders typischen Böden Vergleichsstücke auszuwählen und zu beschreiben. Die Schätzung der Vergleichsstücke ist in Anlehnung an die Bewertung der Musterstücke durchzuführen.