Gesetze / Bodenschätzungsgesetz

BodSchätzG

§ 19 Nutzung der Ergebnisse der Bodenschätzung durch andere Behörden

Stand: 10.06.2019

Bund

Die Ergebnisse und Daten der Bodenschätzung können anderen Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben übermittelt und von ihnen genutzt werden. Die Weitergabe an andere Nutzer erfolgt nach landesrechtlichen Bestimmungen.

§ 18 § 20