Gesetze / Bodenschätzungsgesetz
BodSchätzG§ 19 Nutzung der Ergebnisse der Bodenschätzung durch andere Behörden
Stand: 10.06.2019
Die Ergebnisse und Daten der Bodenschätzung können anderen Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben übermittelt und von ihnen genutzt werden. Die Weitergabe an andere Nutzer erfolgt nach landesrechtlichen Bestimmungen.