Gesetze / Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit BlauzungenV § 2 (weggefallen) Bund Außer Kraft: § 2 BlauzungenV ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für § 2 BlauzungenV liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm