§ 12 Arbeitsmedizinische Vorsorge
Stand: 10.06.2019
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- VGH Hessen, 01.09.2011 – 8 A 396/10Zitiert von 8
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Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge in der jeweils geltenden Fassung gilt auch für den in § 2 Absatz 9 Satz 2 genannten Personenkreis.