Gesetze / BioStoffV · BGBl I 2013, 2514

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen

22 Normen · ausgefertigt 15.07.2013 · 10 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 16.05.2026 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen
  6. Abschnitt 2 · Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten
  7. § 4 Gefährdungsbeurteilung
  8. § 5 Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung
  9. § 6 Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung
  10. § 7 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten
  11. Abschnitt 3 · Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
  12. § 8 Grundpflichten
  13. § 9 Allgemeine Schutzmaßnahmen
  14. § 10 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie
  15. § 11 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
  16. § 12 Arbeitsmedizinische Vorsorge
  17. § 13 Betriebsstörungen, Unfälle
  18. § 14 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
  19. Abschnitt 4 · Erlaubnis- und Anzeigepflichten
  20. § 15 Erlaubnispflicht
  21. § 16 Anzeigepflicht
  22. Abschnitt 5 · Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
  23. § 17 Unterrichtung der Behörde
  24. § 18 Behördliche Ausnahmen
  25. § 19 Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
  26. Abschnitt 6 · Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
  27. § 20 Ordnungswidrigkeiten
  28. § 21 Straftaten
  29. § 22 Übergangsvorschriften
  30. Anhang I Symbol für Biogefährdung
  31. Anhang II Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung
  32. Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Änderungsverlauf

  1. 16.05.2026 — 2 Normen geändert · §§ 2, 3 neueste Änderung
  2. 01.10.2021 — 10 Normen geändert · §§ 1, 2, 4, 6 und 6 weitere

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.