Gesetze / Siebte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
7. BinSchStrOAbweichV§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.06.2024
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Mai 2027 außer Kraft.