Gesetze / Sechste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
6. BinSchStrOAbweichV§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 01.05.2024
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2024 in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2027 außer Kraft.