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Sechste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Stand: 01.05.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2024 in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2027 außer Kraft.