Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO§ 29.05 Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
Stand: 13.04.2025
Es ist verboten, die Außenhaut eines Fahrzeugs mit Öl anzustreichen oder mit Mitteln zu reinigen, die nicht in das Gewässer gelangen dürfen.