Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

BinSchStrO

§ 22.11 Schifffahrt bei Hochwasser

Stand: 10.06.2019

Bund

Bei einem Wasserstand von mehr als 200 cm am Unterpegel Rathenow ist das Befahren der Unteren Havel-Wasserstraße vom Oberwasser der Hauptschleuse Rathenow (km 103,00) bis zur Abzweigung der Mündungsstrecke (km 145,80) bei Nacht verboten.

§ 22.10 § 22.12