Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO§ 18.04 Fahrgeschwindigkeit
Stand: 10.06.2019
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband 7 km/h.
Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrOStand: 10.06.2019
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband 7 km/h.