Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO§ 17.23 Regelungen zum Sprechfunk
Stand: 10.06.2019
§ 4.05 Nummer 3 gilt auch für eine Seilfähre.
Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrOStand: 10.06.2019
§ 4.05 Nummer 3 gilt auch für eine Seilfähre.