Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO§ 12.12 Schifffahrt bei Eis
Stand: 10.06.2019
Droht infolge zunehmender Eisbildung die Einstellung der Schifffahrt, muss ein Fahrzeug oder ein Verband nach Weisung der zuständigen Behörde rechtzeitig einen Schutzhafen oder eine geeignete Liegestelle aufsuchen.