Gesetze / Binnenschiffahrtsgesetz
BinSchPRG§ 77
Stand: 10.06.2019
Auf die Beförderung von Fahrgästen und ihrem Gepäck auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern sind die §§ 536 bis 552 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden.
Gesetze / Binnenschiffahrtsgesetz
BinSchPRGStand: 10.06.2019
Auf die Beförderung von Fahrgästen und ihrem Gepäck auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern sind die §§ 536 bis 552 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden.