Gesetze / Binnenschiffahrtsgesetz BinSchPRG § 112 Bund Außer Kraft: § 112 BinSchPRG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz; so verzeichnet sie die amtliche Fassung mindestens seit 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs. (weggefallen)