Gesetze / Verordnung über die Zuständigkeit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten
BinSchOWiZustV 1974§ 3
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1975 in Kraft.