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Verordnung über die Zuständigkeit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1975 in Kraft.