Gesetze / Binnenschiffseichordnung
BinSchEO§ 32 Berechnung der Wasserverdrängung
Stand: 17.08.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BinSchEO/32#abs-1 (1) § 26 Absatz 1 Nummer 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass Angaben des Herstellers oder andere Angaben zur Bestimmung des Völligkeitsgrades der Verdrängung für die Berechnung verwendet werden können.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BinSchEO/32#abs-2 (2) Andernfalls sind als Völligkeitsgrad der Verdrängung der Berechnung in der Regel zugrundezulegen
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bei Motorbooten: δ = 0,35,
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bei Segelbooten: δ = 0,25.