Gesetze / Binnenschiffseichordnung

BinSchEO

§ 22 Eichskalen

Stand: 26.03.2022

Bund2 Fassungen

Unter jeder Eichmarke kann eine Eichskala angebracht werden. Der Nullpunkt dieser Skala ist auf die waagerechte Ebene zu beziehen, die im beladenen Zustand die tiefste Stelle des Schiffsbodens oder – wenn ein Kiel vorhanden ist – die Unterkante des Kiels in der senkrechten Ebene an der Stelle der Skala berührt.

§ 21 § 23