Gesetze / Binnenschiffseichordnung
BinSchEO§ 10 Namensänderung
Stand: 26.03.2022
Wird der Name oder die Devise des Schiffes geändert, hat der Eigentümer dies dem Schiffseichamt mitzuteilen. Es trägt die erforderliche Berichtigung in der im Eichschein dafür vorgesehenen Rubrik ein.