Gesetze / BinSchAusbV · BGBl I 2022, 257

Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin

18 Normen · ausgefertigt 02.03.2022 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Amtliche Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  4. § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  5. § 2Dauer der Berufsausbildung
  6. § 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  7. § 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
  8. § 5Ausbildungsplan
  9. Abschnitt 2 · Abschlussprüfung
  10. § 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  11. § 7Inhalt des Teiles 1
  12. § 8Prüfungsbereich des Teiles 1
  13. § 9Inhalt des Teiles 2
  14. § 10Prüfungsbereiche des Teiles 2
  15. § 11Prüfungsbereich „Störungsanalyse und Instandsetzung“
  16. § 12Prüfungsbereich „Schwerpunkt Frachtschifffahrt“
  17. § 13Prüfungsbereich „Schwerpunkt Personenschifffahrt“
  18. § 14Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  19. § 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  20. § 16Mündliche Ergänzungsprüfung
  21. Abschnitt 3 · Schlussvorschriften
  22. § 17Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  23. § 18Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  24. Anlage(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin