Gesetze / Bilanzbuchhalterprüfungsverordnung BibuchhFPrV § 13 Ausbildereignung Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 10.01.2020 bis 24.12.2020. Zur aktuellen Fassung → Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.