Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Gliederung der staatlichen Bibliotheksverwaltung
BiblVwGlV§ 4
Stand: 25.08.2026
Die bisher der Generaldirektion der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken zugewiesenen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die dort bestehenden Dienst- und Arbeitsverhältnisse gehen auf die Bayerische Staatsbibliothek über. Gleiches gilt bezüglich der Staatlichen Beratungsstellen für öffentliche Büchereien.