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§ 4 BiblVwGlV (Bayern)

Verordnung über die Gliederung der staatlichen Bibliotheksverwaltung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die bisher der Generaldirektion der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken zugewiesenen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die dort bestehenden Dienst- und Arbeitsverhältnisse gehen auf die Bayerische Staatsbibliothek über. Gleiches gilt bezüglich der Staatlichen Beratungsstellen für öffentliche Büchereien.