Gesetze / Berufsförderungsverordnung

BFöV

§ 8 Grundsatz zur Förderung der schulischen Bildung

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Die Förderung der schulischen Bildung weicht von der Förderung der beruflichen Bildung nur ab, soweit die §§ 9 bis 14 ausdrücklich Anderes regeln.

§ 7 § 9